Anlegerhinweise zum Crowdinvesting bei GreenVesting

Wir sind bestrebt, alle GreenVestierer vollumfänglich über Risiken und Chancen Ihrer Investition aufzuklären. Sollten Ihre Fragen jedoch nicht hinreichend beantwortet worden sein, kontaktieren Sie uns bitte, möglicherweise hilft die Antwort dann auch anderen GreenVestierern! Hier finden Sie unsere Kontaktdaten.

Was ist der rechtliche Rahmen Ihrer Geldanlage mit GreenVesting?

Ein GreenVestment ist Ihr Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt direkt an einen Projektträger mit privater Rechtsform (z.B. GmbH & Co. KG oder AG). Sie beteiligen sich somit direkt an dem von Ihnen ausgewählten Projekt. GreenVesting verfügt zu keinem Zeitpunkt über das eingezahlte Kapital!

Was bedeutet Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt?

Das Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt weist zwei besondere Merkmale auf:

  • Erstens die Nachrangigkeit und
  • zweitens den qualifizierten Rangrücktritt

Die Nachrangigkeit bezieht sich ausschließlich auf die Reihenfolge in der Gläubiger der Projektgesellschaft Ihren Anspruch auf Zahlungen geltend machen können. Gläubiger eines Nachrangdarlehens werden nach allen erstrangigen Gläubigern (oftmals projektfinanzierende Banken), aber vor den Gesellschaftern (sogenanntes Eigenkapital) bedient.

Mit dem qualifizierten Rangrücktritt vereinbaren Gläubiger und Projektgesellschaft, dass sofern der zu leistende Kapitaldienst zur Insolvenz der Unternehmung führt, dieser vorerst ausbleibt und aufgeschoben wird, bis das Unternehmen durch die Leistung des Kapitaldienstes nicht mehr von einer möglichen Insolvenz bedroht ist.

Welche Risiken birgt das Nachrangdarlehen für mich als GreenVestierer?

Bei jedem GreenVestment besteht grundsätzlich das Risiko eines Totalverlusts des eingesetzten Kapitals. Eine Nachschusspflicht besteht für GreenVestierer nicht!

Weitere Informationen finden Sie in den Verbraucherschutzinformationen, die GreenVesting freiwillig nach den Richtlinien des Verbraucherschutzministeriums veröffentlicht. Diese vermitteln Ihnen übersichtlich und leicht verständlich alle wichtigen Informationen.

Welche Ertragschancen gibt es?

Wir achten auf ein ausgewogenes Rendite-Risiko Profil und prüfen daher die Seriosität des Angebots durch den Projektträger sorgfältig nach unseren strengen Richtlinien. Bis heute hat noch kein GreenVestierer Geld verloren! Die Chancen richten sich stets individuell nach dem aktuellen Marktumfeld und der jeweils zur Verfügung stehenden Projekten. Eine pauschale Antwort ist daher schwierig.

Was ist der Hintergrund der rechtlichen Ausgestaltung?

Ziel von GreenVesting ist es, möglichst vielen Personen die direkte Teilhabe an rentierlichen und umweltnahen Projekten zu ermöglichen. Eine direkte Beteiligung ist hierbei schon ab 100 Euro möglich.
Die Kreditierung und Einwerbung von Kapital ist in Deutschland streng reguliert und unterliegt der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Eine direkte und transparente Beteiligung über Kredite ist Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland rechtlich verwehrt. Ein Kredit erfüllt in der Regel den Tatbestand des Kreditgeschäfts und ist nur hierfür lizenzierten Institutionen (Kreditinstituten) vorbehalten. Das Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt bildet hierbei eine Ausnahme und gewährt rechtssichere Rahmenbedingungen.

Rechtlich denkbar wären weiterhin Beteiligungen über Genussrechte oder Anleihen. Die hiermit verbundenen hohen Kosten wären in vielen Fällen wirtschaftlich unattraktiv. Das Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt bildet eine einfache und kostengünstige Möglichkeit zur Einwerbung von Kapital. Eine Banklizenz ist hierbei nicht erforderlich.

In Verbindung mit einem entsprechenden Anleger-/Verbraucherschutz ist ein GreenVestment schon mit kleinen Beträgen ein intelligenter Weg sein Geld nachhaltig arbeiten zu lassen.